Spenden
Wir freuen uns über jede Spende, die Sie dem Rainbowtrust zukommen lassen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich, d.h. Ihre Spende kommt zu 100% unseren Projekten zugute.
Verwenden Sie für Ihre Spende bitte unser österreichisches Vereinskonto:
Rainbowtrust Austria
IBAN: AT94 2011 1824 2101 7200
BIC: GIBAATWW
Vielen Dank für Ihre Zuwendung an Rainbowtrust Austria!
Zweckwidmung Ihrer Spende
Möchten Sie ein bestimmtes Projekt aus unserem Programm unterstützen, ersuchen wir Sie um Vermerk des Spendenzwecks auf dem Zahlschein. Wir leiten Ihre Spende gesichert weiter.
Spendengütesiegel
Wir führen das Österreichische Spendengütesiegel seit Sommer 2011. Organisationen, die damit ausgezeichnet sind, erfüllen objektive und nachprüfbare Standards bei der Aufbringung wie auch bei der Verwaltung ihrer Spenden. Dank der strengen Prüfung durch unabhängige Prüfpersonen können Spenderinnen und Spender darauf vertrauen, dass ihre Spendengelder transparent, widmungsgemäß und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Spendenabsetzbarkeit seit 9. Jänner 2014
Mit 9.1.2014 wurde der Rainbowtrust vom Finanzamt in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen. Das bedeutet, dass Sie für Ihre Spende an den Verein Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Als Privatperson können Sie Geldspenden bis zu einer Höhe von 10% Ihrer Jahreseinkünfte als Sonderausgaben geltend machen, als Unternehmer Betriebsausgaben bis zum Höchstbetrag von 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen Sie die Spenden nachweisen können.
Wenn Sie von der Absetzbarkeit Ihrer Spende Gebrauch machen wollen, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Zahlungsnachweis (z.B. Zahlschein, Abbuchungsauftrag, Kontoauszug) den Namen „Rainbowtrust Austria“, Ihren Namen, Ihre Anschrift und den Betrag der Spende beinhaltet. Für den Nachweis gilt eine siebenjährige Aufbewahrungsfrist. Sollte Ihnen eine Bestätigung für eine Spende fehlen, wenden Sie sich bitte an uns, wir werden uns um Ersatz bemühen. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Absetzbarkeit für die nach dem 9.1.2014 getätigten Spenden gilt.